Terminvereinbarung, Konditionen und Honorar
Termine erfolgen nach Vereinbarung, die Bezahlung des Honorars erfolgt mit Ihrer ec-Karte im Anschluss an die Beratungs-/ Therapiesitzung gegen Quittung. Auf Wunsch stelle ich später gern eine Sammelrechnung aus, die Sie auch im Rahmen Ihrer Einkommenssteuererklärung ansetzen bzw. zur Vorlage bei Ihrer Zusatzversicherung nutzen können.
Terminvereinbarung
Möchten Sie einen Termin vereinbaren oder haben Fragen, schreiben Sie mir eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten und nennen bitte den Grund Ihrer Anfrage. Ich werde mich schnellstmöglich werktags per Mail oder telefonisch bei Ihnen melden.
Honorar Therapiesitzung - Beratungsstunde
- Therapiesitzung - Beratungsstunde, 50 min: EUR 95,-
- Ersttermin zur Besprechung des Anamnesebogens und des weiteren Vorgehens, 70 min: EUR 135,-*
* In der Praxis hat sich gezeigt, dass die erste Therapiesitzung mit Besprechung des Anamnesebogens und des weiteren Vorgehens mehr Zeit in Anspruch nimmt, als eine Therapiestunde von 50 Minuten. Deswegen plane ich für diesen Termin in Absprache mit Ihnen 70 Minuten ein. Die Folgesitzungen dauern in der Regel jeweils 50 Minuten.
Ersttermin zum Kennenlernen:
Wenn Sie über eine therapeutische Begleitung nachdenken, sind Vertrauen und die ‚persönliche Chemie‘ essenziell. Um einen besseren Eindruck davon zu bekommen, ob meine Person und Arbeitsweise zu Ihren Bedürfnissen passen, biete ich auch ein kurzes persönliches Erstgespräch in der Praxis an. So können Sie für sich klären, ob Sie sich bei mir gut aufgehoben fühlen.
Dieses Gespräch dauert bis zu 30 Minuten und wird zum reduzierten Honorar von 45 Euro angeboten. Bei der Kontaktaufnahme können Sie angeben, ob Sie diese Option wahrnehmen oder lieber direkt eine 50-minütige Sitzung für 95 Euro vereinbaren möchten.
Hinweise zur Terminstornierung
Meine Praxis ist eine Privatpraxis, in der ich für Sie eine individuelle Zeitspanne reserviere. Das bedeutet, dass ich den Termin exklusiv für Sie plane und nicht – wie bei Hausärzten üblich – einfach den nächsten Patienten aus dem Wartezimmer aufrufen kann.
Sollten Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, bitte ich Sie, diesen mindestens 48 Stunden im Voraus abzusagen. Wird der Termin später storniert, berechne ich ein Ausfallhonorar in Höhe von 40 EUR. Erfolgt keine Absage, wird die vereinbarte Behandlungszeit vollständig in Rechnung gestellt. Ich bitte um Ihr Verständnis.
Häufig gestellte Fragen
Sie treffen mich ausschließlich nach zuvor fest vereinbarten Terminen in der Praxis persönlich an. Bitte erscheinen Sie pünktlich - nicht früher und möglichst nicht später zum vereinbarten Termin. Aus Respekt vor meinen Patienten und um ein Gespräch oder eine Anwendung während einer Sitzung nicht zu unterbrechen, bleibt während den Sitzungen die Eingangstür der Praxis verschlossen. Meine Termine sind so angelegt, dass wir pünktlich zur vereinbarten Uhrzeit mit der Sitzung beginnen können.
Ich bitte Sie daher im eigenen Interesse sowie der Klienten, die sich vor Ihrem Termin in einer Sitzung befinden, erst zur der vereinbarten Uhrzeit an der Praxis zu klingeln.
Alle Informationen zum Erstgespräch und zum Therapieablauf finden Sie hier:
Die Anzahl der Therapiesitzungen ist individuell und richtet sich nach der Komplexität Ihres Anliegens und den Belastungen. Deswegen kann leider nicht im Voraus genannt werden, wie viele Sitzungen Sie benötigen. In der Praxiserfahrung benötigen 70 % der Klient:innen 5 bis 12 Sitzungen und 30 % der Klient:innen mehr Sitzungen.
Je nach Anliegen finden die ersten 2 - 3 Termine im wöchentlichen Rhythmus und danach in größeren Abständen nach Vereinbarung statt. Häufig sind Abstände von 2-3 Wochen effektiv und ausreichend. Mehr Informationen finden Sie auch unter Therapieablauf.
Da Heilpraktiker nicht im System der gesetzlichen Krankenversicherung eingebunden sind, werden die Behandlungskosten für gesetzlich Versicherte grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Therapie als Selbstzahler in Anspruch zu nehmen.
Private Krankenversicherungen als auch Berufsgenossenschaften übernehmen die Kosten in einigen Fällen und je nach Vertragslage. Bitte erkundigen Sie sich vorher bei Ihrer zuständigen Krankenkasse bzw. Berufsgenossenschaft. Einige Versicherungen verlangen vor der ersten Sitzung oder vor der Zusage einer Kostenübernahme einen detaillierten Bericht, Diagnosen oder sogar eine Schätzung der voraussichtlichen Sitzungen. Da ich eine private Praxis führe, kann ich keine Anträge oder Pläne vor Beginn unserer Zusammenarbeit bearbeiten, ebenso wenig Berichte über bereits durchgeführte Sitzungen, die von Versicherungen manchmal verlangt werden. Ich bitte Sie daher, diese Aspekte im Vorfeld zu klären.
Hinweis: Krankenkassen übernehmen Behandlungskosten nur dann, sofern es sich um eine psychische Störung mit "Krankheitswert" handelt. So werden psychologische Beratung, Paartherapie oder Paarberatung nicht von den gesetzlichen oder privaten Krankenkassen übernommen.
Je nach Einkommen können Sie Honorare für psychotherapeutische Behandlungen bis zu einem bestimmten Betrag als Sonderausgabe oder außerordentliche Aufwendung in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Fragen Sie hierzu Ihren Steuerberater oder direkt beim Finanzamt nach.
Ich bitte Sie, sich beim Betreten der Praxis die Hände zu waschen und zu desinfizieren. Dafür steht ein Desinfektionsmittelspender zur Verfügung.
Sollten Sie Erkältungssymptome oder Kontakt zu bereits infizierten Personen haben, bitte ich Sie Ihren Termin rechtzeitig abzusagen!
- Therapie: Gemäß § 4 Nr. 14 UStG ist heilkundliche Tätigkeit von der Umsatzsteuer befreit.
- Beratung, Entspannung, Kurse etc. sind nicht umsatzsteuerpflichtig nach § 19 UStG.
Ich bitte um Verständnis, dass ich als Heilpraktikerin (Psychotherapie), wie andere Therapeuten auch, keine Heilungsversprechen abgeben kann und darf. Auch die Linderung oder Besserung eines Gesundheitszustandes wird von mir nicht versprochen oder zugesagt. Massgeblich für einen möglichen Therapieerfolg ist auch Ihre eigene Mitarbeit.
Bei den von mir angebotenen Therapiemethoden handelt es sich um auch wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren, die schon in vielen Fällen psychischer Erkrankungen angewandt wurden und werden. Da jedoch jeder Mensch auf diese Therapieverfahren unterschiedlich reagiert, kann verständlicherweise niemals ein Heilungsversprechen gegeben werden.
Eine Psychotherapiepraxis nach dem Heilpraktikergesetz arbeitet allein mit psychotherapeutischen Verfahren – ohne den Einsatz von Medikamenten. Je nach Problemstellung kann eine zusätzliche medizinische Behandlung sinnvoll oder nötig sein. Psychische Erkrankungen können auch körperliche Ursachen haben. Diese müssen durch eine medizinische Untersuchung diagnostiziert bzw. ausgeschlossen und ggfs. ärztlich (mit-)behandelt werden.
Ein Beispiel hierfür ist ein depressives Syndrom – dieses kann auch durch eine Vielzahl körperlicher Erkrankungen hervorgerufen werden, z. B. dauernde Schmerzen, Erkrankungen der Schilddrüse, schwerwiegende Infektionen, Hormonstörungen, ein Ungleichgewicht von Neurotransmittern und vieles mehr. Deswegen kann bei bestimmten Krankheiten eine begleitende Pharmakotherapie hilfreich oder gar erforderlich sein. Die Verordnung von Medikamenten darf nur ein Arzt vornehmen. Gerne arbeite ich hier mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen.