Info Kostenübernahme durch Krankenkassen

Psychologische Beratung / Coaching

Im Rahmen einer psychologischen Beratung / Coaching werden keine psychischen Störungen mit Krankheitswert behandelt. Daher werden die Kosten weder von gesetzlichen noch privaten Krankenkassen übernommen.

Psychotherapie

Gesetzliche Krankenkassen übernehmen Psychotherapie gemäß Heilpraktikergesetz nicht. Einige private Zusatz-/ Krankenversicherungen übernehmen häufig jedoch einen Teil der Kosten. Die Anzahl der Sitzungen sowie der maximale Betrag hängen von Ihrem individuellen Vertrag mit der Krankenkasse ab. Bitte sehen Sie dazu in Ihrem persönlichen Vertrag nach, ob Ihre Versicherung Heilpraktikerkosten für Psychotherapie übernimmt und klären Sie eine eventuelle Kostenübernahme im Vorfeld mit Ihrer Krankenversicherung.


Im Rahmen der Behandlung eines Arbeits- oder Wegeunfalls oder Traumatisierungen ist ggfls. Ihre Berufsgenossenschaft Kostenträger für eine Psychotherapie, auch nach dem Heilpraktikergesetz. Bitte klären eine mögliche Kostenübernahme vor Behandlungsbeginn mit Ihrem Ansprechpartner.


Voraussetzung für eine Kostenübernahme durch eine private Zusatz-/ Krankenversicherung oder Berufsgenossenschaft ist das Bestehen einer krankheitswertigen Störung (d.h. es kann eine Diagnose gestellt werden).


Manche Versicherungen bieten Ihnen im Rahmen der Unfall- oder Hausratversicherung nach Unfall, Einbruchdiebstahl, Raub oder Brand eine Übernahme von psychologischer Betreuung an, die auch über Heilpraktiker (Psychotherapie) in Anspruch genommen werden kann. Erkundigen Sie sich bei Bedarf bitte bei Ihrer Versicherung.


Eine private Abrechnung als Selbstzahler ist jederzeit möglich.