Ausschluss Heilungsversprechen

Wichtiger Hinweis: Aus rechtlichen Gründen weise ich darauf hin, dass ich als Heilpraktikerin (Psychotherapie), wie andere Therapeuten auch, keine Heilungsversprechen abgeben kann und darf. Auch die Linderung oder Besserung eines Gesundheitszustandes wird von mir nicht versprochen oder zugesagt.


Bei den von mir angebotenen Therapiemethoden handelt es sich um auch wissenschaftlich anerkannte Therapieverfahren, die schon in vielen Fällen psychischer Störungen angewandt wurden und werden. Da jedoch jeder Mensch auf diese Therapieverfahren unterschiedlich reagiert, kann verständlicherweise niemals ein Heilungsversprechen gegeben werden.


Eine Psychotherapiepraxis nach dem Heilpraktikergesetz arbeitet allein mit psychotherapeutischen Verfahren – ohne den Einsatz von Medikamenten. Je nach Problemstellung kann eine zusätzliche medizinische Behandlung sinnvoll oder nötig sein.


Psychische Erkrankungen können auch körperliche Ursachen haben. Diese müssen durch eine medizinische Untersuchung diagnostiziert bzw. ausgeschlossen und ggfs. ärztlich (mit-)behandelt werden.


Ein Beispiel hierfür ist ein depressives Syndrom – dieses kann auch durch eine Vielzahl körperlicher Erkrankungen hervorgerufen werden, z. B. dauernde Schmerzen, Erkrankungen der Schilddrüse, schwerwiegende Infektionen, Hormonstörungen, ein Ungleichgewicht von Neurotransmittern und vieles mehr. Deswegen kann bei bestimmten Krankheiten eine begleitende Pharmakotherapie hilfreich oder gar erforderlich sein. Die Verordnung von Medikamenten darf nur ein Arzt vornehmen. Gerne arbeite ich hier mit Ihrem behandelnden Arzt zusammen.